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    Migranten und Flüchtlinge

    Wer bekommt Asyl in Deutschland?

    Laut Grundgesetz können das alle Personen, die politisch verfolgt werden

     

    Wo kann ein Asylsuchender seinen Asylantrag stellen?

    In Deutschland kann er sich bei jeder Behörde, auch bei der Polizei, als asylsuchend zu erkennen geben. Ihm wird eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ ausgestellt und er wird in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dort kann der Flüchtling einen formalen Asylantrag stellen.

     

    Wie läuft das Asylverfahren ab?

    Asylbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das in jeder Erstaufnahmeeinrichtung ein Büro hat. Dort werden die Flüchtlinge von den Mitarbeitern(innen) der Asylbehörde zu ihren Fluchtgründen und zum Ablauf ihrer Flucht befragt. Die Flüchtlinge bekommen fürs erste eine Aufenthaltsgestattung. Damit dürfen sie in Deutschland bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Flüchtlinge, die nicht aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, verlassen spätestens nach sechs Monaten die Aufnahmeeinrichtung und werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Die Stadt oder der Landkreis ist dann für ihre Unterbringung zuständig

     

    Dürfen Asylbewerber arbeiten?

    Flüchtlinge, die nicht aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, dürfen drei Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufnehmen, allerdings nur, wenn kein Deutscher oder Angehöriger eines anderen EU-Staates für die Arbeit zur Verfügung steht. Diese Prüfung entfällt bei Hochqualifizierten und Qualifizierten in Mangelberufen sowie 15 Monate nach Antragstellung.

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    Montag bis Donnerstag 9h00 – 15h00
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